Die Konfessionsfreien
AG-ATHE
derStandard
Die Presse
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Ob in Kindergärten Kreuze hängen, oder nicht halte ich persönlich ja für ziemlich uninteressant, aber die Pflicht sie aufzuhängen erscheint mir doch reichlich dubios.
Die höhnische Perfidie aber, mit der der VfGh diese Situation auch noch als Rechtens hinzubiegen versucht, erschüttert nach meinem Vertrauen in die Politik, auch noch mein Vertrauen in den Rechtsstaat und vor allem in den VfGh
Es standen jene Passagen des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060‐2 zur Begutachtung, welche u. a. das Anbringen des Kreuzes in den Gemeinschaftsräumen der Kindergärten betreffen:
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In allen Gruppenräumen jener Kindergärten, an denen die Mehrzahl der Kindergartenkinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist ein Kreuz anzubringen.
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Nun hat der Verfassungsgerichtshof verschiedenes festgestellt, und welch abenteuerliche Spagate die beteiligten Richter ableisten mussten, um der Politik und dem Volksempfinden zu Diensten zu sein, grenzt bereits ans Kabarettistische.
Zum Beispiel:
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Aus dem Gesetz selbst lässt sich nicht ableiten, dass das Kreuz in der Absicht angebracht werden sollte, die den Kindergarten besuchenden Kinder mit dessen Hilfe in eine bestimmte religiöse Richtung zu beeinflussen.
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Also wäre es nach dieser Logik auch kein Problem gewesen, Buddhastatuen oder siebenarmige Leuchter oder Thangkas aufzuhängen oder –stellen ?
Vor allem die Prämisse für so ein Hängegebot, nämlich, die „Mehrzahl christlicher Kinder“, zeigt ja deutlich an, dass es sehr wohl darum geht „Mehrheit“ und damit auch „Macht“ zu demonstrieren. In Anbetracht der realen Position der katholischen Kirche und der rasanten Kirchenaustrittsraten eine ohnmächtige Machtdemonstration, aber trotz allem eine Solche. Und Macht beeinflusst ohne Zweifel.
Diese Wirkungsrichtung zeigen ja auch ganz deutlich die öffentlichen Reaktionen der berufenen Wertewächter:
Landeshauptman Erwin Pröll:
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Nun steht fest „dass in Niederösterreich der christliche Glaube und die christlichen Grundwerte weiter hochgehalten werden“. Symbol dafür ist auch das Kreuz.
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H.C. Strache:
… der mit seiner Partei ja ein besonders inniges Verhältnis zum VfGh hat ist auch voll des Lobes:
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Man möge sich weiterhin dafür einsetzen "das Kreuz als Symbol unserer Tradition und damit eines Wertesystems, das Freiheit und Menschenwürde im Zentrum hat, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen". In diesem Sinne sei dem VfGH Respekt zu zollen, der das Symbol des Kreuzes offenbar als "verteidigenswert" erachte und angeblichen Entwicklungen, die damit im Zusammenhang stehenden historisch-kulturellen Errungenschaften in Frage stellen würden, eine Absage erteile.
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Dafür, dass sich aus dem Gesetz so etwas nicht ableiten lässt, leiten aber doch offenbar fast alle Repräsentanten diverser Organisationen und Parteien genau dieses aus dem Gesetz ab.
… und auch einige Zeilen weiter schreiben die Beurteiler:
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Das Kreuz ist ohne Zweifel zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden. Darüber hinaus war es stets und ist es auch heute ein religiöses Symbol christlicher Kirchen. Das bedeutet vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund, vor dem die angefochtene gesetzliche Regelung insgesamt zu beurteilen ist, aber nicht, dass dem Gesetzgeber bei systematischer und verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes eine – von der Zweitantragstellerin angenommene – staatliche Äußerung einer Präferenz für eine bestimmte Religion oder gar einer Glaubensüberzeugung zugesonnen werden könnte:
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„Ein vollkommner Widerspruch bleibt gleich geheimnisvoll für Kluge wie für Toren“, bleibt da nur zu sagen.
Zum D’rübersteuen schiebt der VfGh auch noch die Begründung nach:
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In einem staatskirchenrechtlichen System wie dem österreichischen, das vom Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche geprägt ist, scheidet eine Deutung des Symbols des Kreuzes dahingehend, dass es als Ausdruck eines Staatskirchentums verstanden werden kann, daher von vornherein aus.
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Das ist ja sowas von offenbar ein sich selbst stützendes Argumentationssystem nach dem Motto, dass „nicht sein kann, was nicht sein darf“ , dass es schon weh tut.
Das Kreuz ist zwar … „ohne Zweifel zu einem Symbol der abendländischen Geistesgeschichte geworden. Darüber hinaus war es stets und ist es auch heute ein religiöses Symbol christlicher Kirchen.“ .. aber, da wir in Österreich den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche haben, „scheidet eine Deutung des Symbols des Kreuzes dahingehend, dass es als Ausdruck eines Staatskirchentums verstanden werden kann, daher von vornherein aus.“.
Das ist einfach unglaublich und eine Beleidigung jeglichen logischen Zugangsversuches.
In Anbetracht dessen, was „unter dem Zeichen des Kreuzes“ alles schon geschehen ist - Das fängt bei Kreuz – zug an und hört bei Kreuz – weh (;-) ) nicht auf, würde ich persönlich als durchaus spirituell gearteter Mensch, mit deutlichen Wurzeln in dieser Kultur und jahrzehntelangem Besuch in katholischen Privatschulen, das Kreuz als Symbol des Stolzes der Prölls, Straches und Rosenkranzes nicht vermissen.
Im Gegenteil.
Die Kampfrhetorik dieser seltsamen Gesellen, die das Kreuz offenbar nur als Antithese zum Halbmond erblicken und die Hintergründen und Parteien entstammen, denen Moral, Menschlichkeit und humanitäre Wertetreue nicht ohne weiteres zugebilligt wird, macht mir eher Unbehagen und Übelkeit.
Solche Verfechter hat das Kreuz als mythisches Symbol, dass weit über die von uns veralltäglichte Bedeutung hinausgeht, nicht verdient.
In seiner jetzigen Form, als prangendes Siegessymbol einer durch Mißbrauch und Hexenverbrennungen assoziierten Kirche oder des Kulturkampfes illustrer Interessensrkämpfer, hat es in und über den Köpfen unserer Kinder wohl wirklich nichts verloren.
Vor allem aber, hat es meiner Meinung nach, nicht „per Gesetz“ verordnet zu werden.


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